Er umfasst das:
- Zurücksetzen oder Entfernen von Konkurrenztrieben,
bes. Zwiesel.
- Entfernen von Seitenästen mit eingewachsener Rinde.
- Entfernen bzw. Einkürzen von sich kreuzenden, reibenden sowie gebrochenen Äste.
Maßnahme:
- Dabei können Äste, die in den Verkehrsraum reichen, entnommen oder eingekürzt werden.
Sie umfasst das Entfernen toter oder beschädigter Äste.
Sie umfasst:
- die Herstellung des Lichtraumprofils.
- die Entnahme toter, absterbender, kranker und reibender Äste.
Dabei werden Kronenteile oder die gesamte Krone im Grob- und Starkastbereich eingekürzt.
Nach telefonischer Absprache beraten wir Sie auch bequem von Zuhause aus.
Dieser Dienst ist für Sie natürlich kostenfrei.