PSAgA Kontrolle nach DGUV-G 312-906
Wir Prüfen Ihre Ausrüstung nach DGUV-G 312-906
Gemäß den Herstellerangaben in der Gebrauchsanleitung hat jedes Unternehmen (gilt auch für Hilfsorganisationen) die jeweilige PSA gegen Absturz (PSAgA) entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.
Wir Prüfen für Sie folgende Ausrüstungsgegenstände